
Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Allgemeines
- Die „Bottles Feine Weine & Destillate OHG“ haftet nur zu den nachstehenden Bedingungen. Abweichende Bedingungen des Käufers gelten auch dann nicht, wenn sie der Verkäuferin später zugegangen sind und diese Ihnen nicht widersprochen hat.
- Mit Erscheinen der jeweils neuen Preisliste verliert die vorherige ihre Gültigkeit.
- Erfüllungsort ist München, Gerichtsstand ist ebenfalls München.
II. Angebote
Angebote sind stets unverbindlich. Bestellungen werden nach der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Für Lieferung ist die schriftliche Auftragsbestätigung oder Rechnung der Verkäuferin maßgeblich.
III. Zahlungsbedingungen
- Die Preise verstehen sich inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer (derzeit 19 %).
- Die Preise gelten ab Lager München und schließen Verpackung, Verladung, Transport, Versicherungen und ähnliche Leistungen nicht ein.
- Der Kaufpreis ist nach Rechnungserhalt ohne Abzug zu zahlen. Unberechtigte Abzüge werden zurückverlangt. Zahlt der Käufer 10 Tage nach Ablauf des auf der Rechnung vermerkten Zahlungsziels nicht, ist die Verkäuferin berechtigt, ohne Mahnung oder Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
- Ist der Käufer mit der Erfüllung seiner Zahlungsverpflichtungen zu einem erheblichen Teil, aus einem von ihm zu vertretenden Grund mit mehr als 10 Tagen im Verzug, so wird die gesamte Forderung fällig, auch soweit Wechsel mit späterer Fälligkeit laufen oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen wurden, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet. Während des Verzugs ist die ausstehende Forderung den gesetzlichen Vorschriften entsprechend zu verzinsen. Die Verkäuferin kann einen höheren und der Käufer im Anwendungsbereich des Verbraucherkreditgesetzes einen niedrigeren Schaden nachweisen.
- Beanstandungen der Rechnungen müssen schriftlich und spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung erfolgen.
- Die Zurückhaltung von Zahlungen oder die Aufrechnung wegen etwaiger von der Verkäuferin bestrittener, nicht rechtskräftiger, Gegenansprüche des Käufers ist nicht statthaft.
IV. Lieferung
- Die Gefahr geht mit der Absendung der Ware, auch bei teilweiser Lieferung aus dem Lager, auf den Käufer über. Dies gilt auch dann, wenn der Transport durch eigene Fahrzeuge und eigenes Personal der Verkäuferin durchgeführt wird. Transportschäden sind der Verkäuferin unverzüglich anzuzeigen.
- Eine Transportversicherung kann auf Wunsch des Käufers, auf seine Kosten abgeschlossen werden.
- Die Versandkosten trägt der Käufer. Ab einem Warenwert von € 150,- brutto erfolgt die Lieferung auf dem Gebiet der Bundesrepublik frei Haus. Bei Zahlungen aus dem Ausland trägt der Käufer alle zusätzlichen Kosten, wie Bankspesen und Überweisungsgebühren.
- Die von der Verkäuferin genannten Lieferfristen sind unverbindlich. Wird eine Lieferfrist um mehr als 6 Wochen überschritten, so hat der Käufer das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzen. Nach Ablauf der Nachfrist können beide Vertragsparteien vom Vertrage zurücktreten. Schadenersatzansprüche sind, außer in Fällen des groben Verschuldens durch die Verkäuferin oder einen Erfüllungsgehilfen, ausgeschlossen.
- Fälle höherer Gewalt - als solche gelten die Umstände und Vorkommnisse, die mit der Sorgfalt einer ordentlichen Betriebsführung nicht verhindert werden können - suspendieren die Vertragsverpflichtungen der Parteien für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung. Überschreiten sich daraus ergebende Verzögerungen den Zeitraum von sechs Wochen, so sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Leistungsumfangs vom Vertrag zurückzutreten. Sonstige Ansprüche bestehen nicht.
- Bei Lieferung auf Abruf hat der Käufer innerhalb von 2 Wochen, gerechnet vom Vertragsabschluß, die Kaufgegenstände abzurufen. Kommt der Käufer dieser Verpflichtung nicht nach, hat der Käufer unbeschadet der Geltendmachung der tatsächlich entstandenen Kosten ohne Nachweis an die Verkäuferin Lagergebühren in Höhe von 3 % des Gesamtkaufpreises monatlich zu zahlen, mindestens jedoch monatlich Euro 25,00. Der Käufer hat das Recht nachzuweisen, dass die Kosten der Verkäuferin geringer sind als die vorstehende Pauschale.
- Die Bottles ist zu Teillieferungen berechtigt. Bei Alltagsweinen bis zu einem Kaufpreis von Euro 15,00 ist die Bottles berechtigt bei Ausverkauf des Vorjahrgangs den Nachfolgejahrgang desselben Weins zu liefern.
- Eine Abholung der Weine ist in München nur in Ausnahmefällen nach terminlicher Absprache möglich. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf die Gewährung von Rabatten oder Skonti.
- Die Artikelphotos stellen nicht in jedem Fall den zum Verkauf stehenden Wein, sowie dessen aktuellen Jahrgang dar. Diesen können Sie jederzeit gerne unter info@bottles-weine.de erfragen.
- Des Weiteren übernimmt die Firma "Bottles Feine Weine & Destillate OHG" keine Haftung für die Richtigkeit der beigefügten Artikelbeschreibungen und Verkostungsnotizen.
V. Eigentumsvorbehalt
- Die an gewerbliche Wiederverkäufer verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung sämtlicher Forderungen der Verkäuferin gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten sowie etwaiger Forderungen aus sonstigen Verträgen, und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Bottles, auch wenn Forderungen aus sonstigen Verträgen erst nach Lieferung entstanden sind. Bei laufenden Rechnungen gilt das vorbehaltene Eigentum als Sicherung der jeweiligen Saldoforderungen der Bottles.
- Die an Endkunden verkauften Waren bleiben bis zur restlosen Bezahlung der bis zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bestehenden Forderungen der Bottles gegen den Käufer, insbesondere der Bezahlung des Kaufpreises einschließlich Nebenkosten und bei Zahlung mit Wechsel oder Schecks bis zu deren Einlösung Eigentum der Bottles.
- Falls die Bottles durch den Eigentumsvorbehalt (vgl. Buchst. a) bzw. b) eine Übersicherung erhält, ist sie bereit, die Sicherheit auf 120 % der Höhe Ihrer Forderung zu beschränken.
- Im Falle der Weiterveräußerung oder Verarbeitung der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände tritt der gewerblich handelnde Käufer vorweg an die Bottles die ihm zustehenden Forderungen aus dem Vertrag ab. Der Käufer ist ermächtigt, diese bis zum Widerruf der Einstellung seiner Zahlungen an uns für unsere Rechnung einzuziehen. Zur Abtretung dieser Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke der Forderungseinziehung im Wege des Factoring befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe unseres Forderungsanteils solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen unsererseits gegen den Käufer bestehen.
- Der Käufer darf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändung sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat er die Bottles unverzüglich davon zu benachrichtigen.
- Der Käufer hat der Bottles freien Zutritt zu den von ihm unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenständen zu gewähren.
- Die Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes sowie die Pfändung der Ware durch die Bottles gilt nicht als Rücktritt vom Vertrage, sofern nicht das Verbraucherkreditgesetz Anwendung findet.
VI. Gewährleistung
- Gemäß internationaler Usancen gewährt die Bottles keinen Ersatz für korkgeschädigte Weine.
- Die Bottles haftet nicht für sonst schadhafte Weine. Füllniveau und Flaschenzustand können vor Verkauf bei der Bottles erfragt werden.
- Der Käufer kann vom Vertrag zurücktreten, wenn der Bottles die Lieferung vor Gefahrenübergang endgültig unmöglich wird. Ausgeschlossen sind alle anderen weitergehenden Ansprüche des Käufers, insbesondere auf Wandlung, Kündigung oder Minderung sowie auf Ersatz von Schäden irgendwelcher Art, und zwar auch von solchen Schäden, die nicht an dem Liefergegenstand selbst entstanden sind, es sei denn die Bottles oder einer ihrer Erfüllungsgehilfen trifft ein grobes Verschulden.
VII. Haftung und Impressum
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